22. Januar: Jubiläum des Inkrafttretens des AVV

Der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV; englisch Treaty on Prohibition of Nuclear Weapons, abgekürzt TPNW) ist ein völkerrechtliches Abkommen welches die Entwicklung, Produktion, Test, Erwerb; Lagerung, Transport, Stationierung und den Einsatz von Kernwaffen verbietet. Am 22. Januar 2021, 90 Tage nach der 50. Ratifizierung, trat der Vertrag in Kraft.

Das Inkrafttreten des Vertrages markiert einen historischen Meilenstein für eine globale Bewegung, die in einer atomwaffenfreien Welt leben möchte. Trotz der klaren Ablehnung durch die Atommächte konnte sich der Vertrag durch internationale Demokratie und multilaterale Diplomatie durchsetzen. Der AVV bietet eine völkerrechtliche Grundlage, welche Atomwaffen jegliche Legitimation entzieht. Das bereits bestehende Tabu gegen ihren Einsatz, ausgehend vom Nichtverbreitungsvertrag (NVV) 1968, wird dadurch weiter gestärkt und erhöht gleichzeitig den diplomatischen Druck auf Atomwaffenstaaten, Abrüstungsschritte voranzubringen.

Im Kontext internationaler Machtdynamiken etabliert der AVV ein Gegengewicht atomwaffenfreier Staaten gegenüber den hegemonialen Atommächten. In geschlossener Manier können sie das Aufschieben der Atomwaffenstaaten kritischer hinterfragen, ein Druck, welcher sich auch innerhalb der NATO-Staaten selbst bemerkbar macht. Zudem erzwingt der AVV eine pluralistische Auseinandersetzung über Sinn, Risiken und Kosten nuklearer Abschreckung, einer verbliebenen Doktrin aus der Logik des Kalten Krieges. Immer stärker rücken alternative sicherheitspolitische Ordnungen in den Vordergrund, während die nukleare Abschreckung an Notwendigkeit verliert.

Auch ohne den Beitritt der Atomwaffenstaaten und ihrer Verbündeten verändert der AVV die diplomatischen Rahmenbedingungen für Atomwaffen grundlegend. Er untergräbt ihre Legitimität und erzeugt internationalen Druck auf Abrüstungsmechanismen zugunsten einer Mehrheit von atomwaffenfreien Staaten und einer sichereren Welt.

Hier geht es zur deutschen Übersetzung des AVV.