27. März 1997: Vertrag von Bangkok

Der Vertrag von Bangkok etabliert Südostasien als atomwaffenfreie Zone. Er wurde am 15. Dezember 1995 verabschiedet und trat am 27. März 1997 in Kraft.

Damit unterstützt er das Ziel der ASEAN-Staaten, die Region frei von Massenvernichtungswaffen zu halten. Auch die Erreichung der Ziele der Nichtverbreitung und der internationalen Sicherheit unter dem Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (engl. Nuclear Non-Proliferation Treaty, NPT) werden dadurch gestärkt.

Unter dem Vertrag von Bangkok verpflichten sich die Vertragsstaaten, keine Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen oder auf andere Weise zu erwerben, zu besitzen oder zu kontrollieren, keine Atomwaffen zu stationieren oder zu transportieren und sie auch nicht zu testen oder einzusetzen.  Des Weiteren dürfen sie keine radioaktiven Stoffe oder Abfälle im Meer, in der Atmosphäre oder auf dem Land innerhalb der Zone entsorgen oder anderen Staaten dies gestatten. Kernmaterial und kerntechnische Anlagen dürfen ausschließlich für friedliche Zwecke verwendet werden.

In zwei Aspekten geht dieser Vertrag über andere vergleichbare Verträge hinaus: Einerseits umfasst der geschützte Bereich auch die Kontinentalsockel und die ausschließlichen Wirtschaftszonen der Vertragsparteien, andererseits beinhaltet die negative Sicherheitsgarantie in Form eines Zusatzprotokolls auch die Verpflichtung der Atomwaffenstaaten, keine Atomwaffen gegen einen Vertragsstaat innerhalb des geschützten Bereichs einzusetzen. Bei den Atomwaffenstaaten sind die weitläufigen Sicherheitsgarantien und der ausgedehnte Anwendungsbereich auf Widerstand gestoßen, weshalb keiner der 5 offiziellen Atomwaffenstaaten das Protokoll bisher ratifiziert hat.