Berlin – Die Bundesregierung beteuert, sie setze sich für eine Welt ohne Atomwaffen ein. Trotzdem boykottiert sie internationale Bemühungen für atomare Abrüstung.
In Reden, Strategiepapieren und auf internationalen Konferenzen bekräftigt die Regierung ihr vermeintliches Engagement für nukleare Abrüstung. Doch bei konkreten Schritten kneift sie – insbesondere bei dem Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag (AVV), der seit Januar 2021 völkerrechtlich in Kraft ist. Während sich die internationale Mehrheit längst auf den Weg gemacht hat, Atomwaffen zu ächten, boykottiert Deutschland das zentrale Abrüstungsinstrument des 21. Jahrhunderts.
Der AVV wurde 2017 in den Vereinten Nationen von 122 Staaten beschlossen. Inzwischen sind 99 Staaten Teil des Vertrags, und es werden immer mehr. Der Vertrag verbietet Entwicklung, Besitz, Stationierung, Einsatz und Drohung mit Atomwaffen sowie jede Form der Unterstützung dieser Aktivitäten.
Darüber hinaus verpflichtet er die Staaten, Betroffene von Atomwaffeneinsätzen und -tests zu unterstützen und kontaminierte Gebiete zu sanieren. Der Vertrag schließt die Lücken des alten Nichtverbreitungsvertrags (NVV), der in den letzten Jahren immer weniger konkrete Abrüstungserfolge brachte.
Boykott
Deutschland verweigert sich diesem Fortschritt. Bei der Abstimmung über die Aufnahme von Verhandlungen zum AVV im Jahr 2016 stimmte Deutschland mit „Nein“, blieb 2017 den Verhandlungen fern – und hält bis heute an dieser Ablehnung fest. Dabei war die Bundesregierung zu Beginn der Gespräche noch offen für neue Impulse. Doch spätestens seit dem Druck der USA und der NATO, die Atomwaffen weiterhin als zentrales strategisches Instrument betrachten, dominiert wieder das sicherheitspolitische Dogma der nuklearen Abschreckung über die völkerrechtliche Vernunft. Zwar hat sich Deutschland 2022 und 2023 erstmals vorsichtig dem AVV angenähert, indem es Beobachter zu den ersten beiden Staatenkonferenzen in Wien und New York entsandte. Damit wurde zumindest anerkannt, dass der Vertrag politische Realität ist. Doch zog sich die Bundesregierung noch vor der Bundestagswahl 2025 wieder zurück. Ein Rückfall in die alte Ignoranz – ausgerechnet in einer Zeit, in der die weltpolitische Lage nukleare Abrüstung dringender denn je macht. Seitdem wird der AVV in der deutschen Außenpolitik wieder weitgehend totgeschwiegen. Dabei wird er nicht verschwinden: Er ist gültiges internationales Recht, das wächst und sich festigt. Die Mehrheit der Staaten steht längst hinter dem Verbot.
Deutsche Doppelstandards
Gleichzeitig werden die Doppelstandards deutscher Politik immer offensichtlicher. Deutschland betont das Ziel der nuklearen Abrüstung, legitimiert aber gleichzeitig die Stationierung von US-Atomwaffen in Rheinland-Pfalz und die nukleare Teilhabe der Bundeswehr. Die Tornado-Kampfjets, die im Ernstfall amerikanische Atomwaffen abwerfen sollen, werden durch moderne F-35 ersetzt – atomwaffenfähig und extrem kostspielig. Für andere Staaten, insbesondere im Nahen Osten oder Asien, fordert Deutschland zurecht atomare Enthaltsamkeit. Dass auf deutschem Boden weiter Massenvernichtungswaffen lagern, diese auch noch modernisiert und mit neuer Infrastruktur ausgestattet werden, soll hingegen akzeptabel sein. Diese Doppelmoral ist nicht nur unglaubwürdig, sie untergräbt auch die internationale Abrüstungsdiplomatie.
Der neue Koalitionsvertrag spricht erstmals seit Jahren nicht mehr von „nuklearer Abrüstung“ – ein alarmierendes Signal. Stattdessen ist nur noch vage von „Rüstungskontrolle“ als Zukunftsziel die Rede. Gleichzeitig werden enorme Summen in atomwaffenfähige Rüstung investiert, während jede Unterstützung des AVV aktiv vermieden wird. Dabei gäbe es viele Möglichkeiten, selbst ohne Beitritt konkrete Beiträge zu leisten: Etwa durch finanzielle Unterstützung von Hilfsprogrammen für Betroffene oder durch diplomatische Initiativen zur Schaffung atomwaffenfreier Zonen. Doch auch hier: Funkstille aus Berlin.
Die Bundesregierung beruft sich weiterhin auf den NVV – dabei hat gerade dieser Vertrag in den letzten Jahren wiederholt gezeigt, dass er alleine nicht ausreicht. Die Überprüfungskonferenzen des NVV scheiterten mehrfach am Widerstand der Atomwaffenstaaten, die keine ernsthaften Abrüstungsschritte unternehmen wollen. Der AVV hingegen gibt der nuklearen Abrüstung wieder Dynamik – gerade weil er nicht zwischen Atomwaffenstaaten und Nicht-Atomwaffenstaaten unterscheidet. Das gleiche Recht gilt für alle.
AVV: Sicherheitspolitisch notwendig
Dass Deutschland sich diesem Prozess weiter verweigert, ist sicherheitspolitisch kurzsichtig, diplomatisch selbstschädigend und ethisch kaum zu vertreten. Gerade vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen Kriegs in der Ukraine und Russlands Drohungen mit Atomwaffen wäre ein klares Bekenntnis zu nuklearer Ächtung dringend geboten. Doch die Bundesregierung schweigt – und verliert damit weiter an Glaubwürdigkeit auf dem internationalen Parkett.
Dabei ist die Unterstützung für ein Atomwaffenverbot in der Bevölkerung groß. Über 70 Prozent der Deutschen sprechen sich laut Umfragen für einen Beitritt zum AVV aus. Auch viele Kommunen, Kirchen, Ärzteorganisationen, Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Initiativen fordern ein Ende der nuklearen Teilhabe und ein klares Zeichen für Abrüstung.
Der Atomwaffenverbotsvertrag ist kein Symbol, sondern ein wirksames Instrument gegen die tödlichste Waffe der Menschheitsgeschichte. Deutschland darf sich diesem Weg nicht weiter verschließen.
Florian Eblenkamp, ICAN Genf
