Der Forschungsreaktor der Technischen Universität München arbeitet mit atomwaffenfähigem Uran. Seit Jahren wird die Abrüstung versprochen, passiert ist das aber bis heute nicht.
Unverzichtbar für den Wissenschaftsstandort Bayern sei der Forschungsreaktor FRM II, erklärt die Technische Universität München. Im nahe gelegenen Garching werden seit 2004 Neutronen für diverse Anwendungen in Grundlagenforschung, Industrie und Medizin erzeugt. Doch es gibt eine Schattenseite: Betrieben wird der Forschungsreaktor mit atomwaffenfähigem Uran. Ein Brennelement enthält etwa acht Kilogramm Uran, das zu über 90 Prozent mit dem spaltbaren Isotop Uran-235 angereichert ist. Für die Konstruktion einer Atomwaffe nach dem sogenannten Kanonenrohr-Prinzip sind 50 Kilogramm dieses Materials nötig. Einige Expert:innen geben an, dass mit fortgeschrittener Technik bereits sieben Kilogramm ausreichen.
Eigentlich hat sich schon seit UN-Konferenzen in den Jahren 1977 bis 1980 die internationale Norm herausgebildet, kein atomwaffenfähiges Material mehr in neuen Forschungsreaktoren einzusetzen. Die überwiegende Mehrzahl bestehender Reaktoren wurde seither auf niedrig angereichertes Uran (unter 20 Prozent Anreicherung mit Uran235) umgerüstet oder ganz abgeschaltet. Außerdem ist es gelungen, sogenannte Konversionsbrennstoffe zu entwickeln, in denen die hohe Anreicherung durch eine dichtere Packung der Uran-Atome ersetzt wird.
Gegen diesen Abrüstungs-Konsens verstößt der bayerische Forschungsreaktor FRM II eklatant. In Garching steht nicht nur der einzige größere Forschungsreaktor, der seit 1980 mit waffenfähigem Uran geplant und in Betrieb genommen wurde. Die internationalen Abrüstungsbemühungen wurden hier sogar regelrecht sabotiert. Denn der sogenannte Kompaktkern des FRM II verwendet die zur Umrüstung entwickelten hochdichten Brennstoffe und kombiniert sie trotzdem mit hoher Anreicherung.
Uran aus Russland
Die hitzige Debatte um die Inbetriebnahme des FRM II reichte bis ins Außenministerium und berührt die internationalen Beziehungen. Noch heute liefern die USA keinen Brennstoff für den FRM II, wie es zuvor für deutsche Forschungsreaktoren üblich war. Stattdessen wurden mehrere Lieferverträge mit Russland geschlossen. Es gibt sogar Hinweise darauf, dass die Nachfrage aus Deutschland die Neuanreicherung von Uran in Russland angekurbelt hat.
Aufgrund öffentlichen Protests wurde in die Betriebsgenehmigung aufgenommen, dass der Garchinger Reaktor bis 2010 auf Uran von immerhin unter 50 Prozent Anreicherung abgerüstet werden muss. Selbst diesen Minimalkompromiss hat die Technische Universität München bis heute nicht erfüllt: Ein Versprechen, bis 2018 umzurüsten, wurde erneut nicht eingehalten, und auch in naher Zukunft ist die Umrüstung nicht geplant.
In einer Vereinbarung von 2020 bekennen sich die bayerische Landes- und die deutsche Bundesregierung zwar zur Umrüstung, streichen aber jegliche konkrete Frist und notieren, dass der Reaktor derweil „weiterhin mit (unverändert) hoch angereichertem Uran betrieben werden muss“. Aktuell forscht die TU München in internationaler Zusammenarbeit zwar an neuen Uran-Molybdän-Brennstoffen, die mit hoher Dichte die hohe Anreicherung kompensieren und so die Umrüstung auf niedrig angereichertes Uran erlauben sollen. Einsatzbereit wäre der neue Brennstoff aber frühestens 2032 – wenn überhaupt.
Umweltverbände kritisieren: Schon von Anfang an hätten Brennstoffe auf Uran-Silicid Basis genutzt werden können, um die Anreicherung abzusenken. Einige Publikationen, darunter Arbeiten von Forschenden der TU München selbst, legen nahe, dass damit die Umrüstungsauflage eingehalten werden könnte, ohne an Neutronenleistung einzubüßen. Dafür müsste lediglich die Form des Brennelementes modifiziert und die Reaktorleistung leicht erhöht werden. Die TU München aber ging stets in Abwehrhaltung: Sie forscht weiter an Brennstoffen höchster Dichte und will den Reaktor vorerst nicht abrüsten.
Deswegen reichte der BUND Naturschutz in Bayern 2020 Klage gegen den Betrieb des FRM II ein. Vier Jahre später, 2024, wurde die Klage abgewiesen – ohne eine Möglichkeit zur Revision. Seit 2020 ist der Reaktor jedoch ohnehin außer Betrieb. Der Grund: Lieferengpässe, Auswirkungen der Corona-Pandemie und zuletzt technische Defekte am Zentralkanal. Für die Inbetriebnahme wird aktuell kein Datum genannt, sie soll aber bis auf weiteres mit bombenfähigem Uran erfolgen.
Atommüll als Munition?
Derzeit spitzt sich ein weiteres Problem zu: Auch der Atommüll, der im Forschungsreaktor entsteht, ist hoch angereichert und damit prinzipiell waffenfähig. Ein Export in die USA ist wegen der Verletzung des internationalen Abrüstungskonsenses ausgeschlossen, eine Rückführung nach Russland wird wegen Sicherheitsbedenken nicht diskutiert. Im Vergleich zum Abfall aus Leistungsreaktoren ist die Menge zwar relativ gering. In 20 Jahren Betrieb sind aber immerhin schon über 300 Kilogramm hoch angereichertes Uran zusammengekommen, die jetzt in Form abgebrannter Brennelemente im Absetzbecken des Garchinger Reaktors lagern. Hier soll nicht unterstellt werden, dass die aktuelle Bundesregierung heimlich eine Bombe bauen möchte, aber sie muss den Stoff vor Diebstahl und Missbrauch schützen, mit allen nötigen Maßnahmen.
Das Lagerbecken des FRM II fasst 50 Brennelemente und ist beinahe vollständig gefüllt. Um den Reaktor weiter betreiben zu können, sind Castor-Transporte ins mäßig gesicherte Zwischenlager im münsterländischen Ahaus geplant. Die Transportbehälter vom Typ MTR-3 wurden bereits 2019 zugelassen, Transport und Einlagerung sind seit Sommer 2025 genehmigt, aber (Stand Dezember 2025) noch nicht erfolgt. Über 70 Anti-Atom-Initiativen und Verbände fordern, die Transporte mit atomwaffenfähigem Material zu unterlassen. Stattdessen sollte der Müll in Garching verdünnt und damit für Atombomben unbrauchbar gemacht werden.

Eine Verdünnung hat im Jahr 2001 auch die Reaktorsicherheitskommission, die das Bundesumweltministerium berät, als unumgänglich befunden – mitunter, um eine erneute atomare Kettenreaktion im langfristigen Atommülllager sicher auszuschließen. Die Betriebsgenehmigung des FRM II verlangt dementsprechend, dass ein geeignetes Verfahren entwickelt wird. Ähnlich wie bei der Umrüstung windet sich die TU München aus der Verantwortung: Man wolle erst einmal die Bedingungen des Endlagers abwarten. Vor dem Hintergrund, dass ein dauerhaftes Atommülllager bestenfalls erst in vielen Jahrzehnten verfügbar wird und vielleicht gar kein sicherer Ort gefunden werden kann, ist dieses Spiel auf Zeit unverantwortlich.
Eigentlich sollte hier die Aufsichtsbehörde einschreiten. Das bayerische Umweltministerium zieht es aber vor, den Problemreaktor zu verteidigen und erklärt die Umrüstungsauflage sogar für unwirksam.
Nach ernsthaften Ambitionen, den Abschied vom atomwaffenfähigen Uran in Deutschland einzuleiten, klingt das alles nicht. Es gibt zwar internationale Kontrollinstanzen und Sicherheitsvorschriften, die bisher auch funktioniert haben. Der beste Schutz vor Missbrauch ist aber immer noch, gar kein waffenfähiges Uran zu verwenden, zu lagern oder gar neu zu produzieren.
Hauke Doerk, Umweltinstitut München
QUELLEN
Institut für Sicherheits- und Risikowissenschaften (2017): Gutachterliche Stellungnahme zum Forschungsreaktor München II (FRM-II)
National Academy of Sciences (2016): Reducing the Use of Highly Enriched Uranium in Civilian Research Reactors, https://www.nationalacademies.org/read/21818/
International Pannel on Fissile Materials (2017): Production of new highly enriched uranium in Russia for the FRM-II in Germany, http:// fissilematerials.org/blog/2017/11/production_of_new_highly_.html
Vereinbarung zwischen StMWK (Bayern) und BMBF (Bund) zur Umrüstung des FRM II, veröffentlicht durch Technische Universität München (2020): https://www.frm2.tum.de/fileadmin/w00bnv/www/Aktuelles___Medien/Broschueren/Sonstige/Umruestungsvereinbarung_unterzeichnet.pdf
VGH München, Urteil vom 18.06.2024, https://www.gesetze bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-38210
Deutscher Bundestag (2018): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu Hochangereicherte abgebrannte Brennelemente des Forschungsreaktors München-Garching, BT-Drs. 19/3442, https://dserver.bundestag.de/btd/19/034/1903442.pdf ; https://
umweltinstitut.org/wp content/uploads/2025/12/20180712_Antwort_StMUV_Anfrage2_Umweltinstitut.pdf
StMUV. (2018). Antwort auf die Anfrage des Umweltinstituts an die bayerische Staatsregierung. https://umweltinstitut.org/wp content/uploads/2025/12/20180712_Antwort_StMUV_Anfrage2_Umweltinstitut.pdf; https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/ Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/16_0007473.pdf
