Am 22. Januar tritt der Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen in Kraft – Atomwaffen sind verboten
Am 22. Januar 2021 tritt der UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen in Kraft und wird damit geltendes Völkerrecht. Auf unserer Online-Pressekonferenz informieren wir Sie über die Folgen und Auswirkungen des Inkrafttretens auf internationaler Ebene und für Deutschland.
Datum: 21.01.2021
Uhrzeit: 11:00 – 12:00 Uhr
Ort: Via Zoom – Anmeldung nachfolgend. Sie erhalten den Zugangslink vor der Veranstaltung.
Der Atomwaffenverbotsvertrag wurde 2017 bei den Vereinten Nationen von 122 Staaten verabschiedet. Inzwischen haben 51 Staaten das Abkommen ratifiziert, 86 Staaten unterzeichnet. Der Vertrag verbietet unter anderem Tests, Entwicklung, Produktion, Besitz, Stationierung, Weitergabe sowie den Einsatz von und die Drohung mit Atomwaffen. Erstmals werden Atomwaffen dadurch auf Grund ihrer katastrophalen humanitären Folgen geächtet. Der Debatte über nukleare Abrüstung wird das neue Impulse geben – auch in Deutschland.
Die Bundesregierung weigert sich bisher an der Seite der Atomwaffenstaaten das Abkommen zu unterzeichnen. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages wächst jedoch im deutschen Bundestag bei den Abgeordneten der Unmut über die strikte Ablehnung des UN-Atomwaffenverbots durch die Bundesregierung.
Warum ist ein neues Vertragswerk eigentlich notwendig? Macht ein völkerrechtlicher Verbotsvertrag Sinn ohne Unterstützung der Atomwaffenstaaten? Was bedeutet der Vertrag konkret für Deutschland? Diese und andere Fragen werden wir Ihnen auf unserer Online-Pressekonferenz beantworten.
Als Gesprächspartner*innen stehen Ihnen zur Verfügung:
Beatrice Fihn, Internationale Geschäftsführerin von ICAN
Christoph von Lieven, Greenpeace-Sprecher für atomare Abrüstung, Greenpeace Deutschland
Alex Rosen, Oberarzt Kindernotaufnahme der Charité und Vorstandsmitglied der IPPNW
Moderation: Anne Balzer, ICAN Deutschland
Darüber hinaus möchten wir Sie auf unsere Fachveranstaltung “Yes We Ban” am 22.01.2021, 12:30 – 14:00 Uhr hinweisen. Hier diskutieren wir die Bedeutung des Vertrags ausführlich mit Online-Podiumsteilnehmer*innen aus Politik und Wissenschaft, unter anderem Rüdiger Bohn, stellv. Abrüstungsbeauftragter der Bundesregierung und Dr. Carmen Wunderlich von der Universität Duisburg-Essen. Weitere Informationen finden Sie hier