Um eine humanitäre Katastrophe von beispiellosem Ausmaß abzuwenden, müssen die Nationen ihre Anstrengungen, Atomwaffen zu ächten und abzuschaffen, intensivieren.
Das Verbot wurde unter Beteiligung von atomwaffenfreien Staaten verhandelt und verabschiedet. Die Geschichte hat gezeigt, dass die Abschaffung einer Waffengattung nur auf deren völkerrechtliches Verbot folgen kann. Der Verbotsvertrag soll Atomwaffen stigmatisieren und in nuklear bewaffneten Staaten neue Debatten entfachen. Er kann fortschrittliche politische Kräfte dabei unterstützen, weitere Ausgaben für nukleare Arsenale zu stoppen. Der Vertrag unterstützt die Umsetzung weiterer Abrüstungs- und Nichtverbreitungsschritte und stärkt den Nichtverbreitungsvertrag. Außerdem kann das Verbot die Diskussion über die in Deutschland stationierten Atomwaffen beflügeln und damit ihren Abzug erleichtern.
Die Inhalte des Vertrages
Der Vertrag verbietet Staaten Atomwaffen zu testen, zu entwickeln, zu produzieren und zu besitzen. Außerdem sind die Weitergabe, die Lagerung und der Einsatz sowie die Drohung des Einsatzes verboten. Darüber hinaus verbietet der Vertrag solche Aktivitäten zu unterstützen, zu fördern oder einen anderen Staat dazu zu bewegen, diese Handlungen zu unternehmen. Weiterhin wird den Staaten die Stationierung von Atomwaffen auf eigenem Boden verboten.
Die kommenden Schritte
Der Vertrag ist seit dem 20. September 2017 in den Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung freigegeben. Schon in der ersten Woche hatten mehr als 50 Staaten unterschrieben. Der Vertrag wird unbefristet zur Unterzeichnung bereitstehen. Das bedeutet: Ein Staat kann jederzeit den Vertrag unterzeichnen, sobald er dazu bereit ist. 50 Staaten müssen den Vertrag unterzeichnet und ratifiziert haben, bevor er rechtlich in Kraft tritt. Ein Atomwaffenstaat kann dem Vertrag beitreten, wenn er zustimmt, die Waffen unmittelbar aus der Einsatzbereitschaft zu nehmen und sie entsprechend rechtlich bindender, zeitlich beschränkter und überprüfbarer Vorgaben zu zerstören. Ein Staat, wie beispielsweise Deutschland, der Atomwaffen eines anderen Staates auf seinem Staatsgebiet lagert, kann dem Vertrag beitreten, solange er zustimmt, die Atomwaffen innerhalb einer vorgegebenen Frist von seinem Gebiet zu entfernen.