Was verbietet der AVV?
Der AVV verbietet Staaten Atomwaffen zu entwickeln, zu testen, zu produzieren und zu besitzen. Außerdem sind die Weitergabe, die Lagerung, der Einsatz, sowie die Androhung verboten. Darüber hinaus verbietet der Vertrag die Unterstützung solche Aktivitäten. Weiterhin wird den Staaten die Stationierung von Atomwaffen auf eigenem Boden verboten.
Hier könnt ihr den Vertrag auf Deutsch lesen und bestellen, sowie hier im Original auf Englisch.
Wie wird ein Staat Mitglied des AVV?
Der Vertrag liegt seit dem 20. September 2017 zur Unterzeichnung aus. Stand Januar 2022 haben 86 Staaten unterzeichnet, wobei insgesamt 59 Staaten den Vertrag auch ratifiziert haben. 90 Tage nach der 50. Ratifikation durch Honduras am 24. Oktober 2020 trat der Vertrag am 22. Januar 2021 in Kraft. Atomwaffen sind dann für alle Vertragsstaaten völkerrechtlich verboten. Je mehr Staaten dem Vertrag beitreten, desto schneller kann die Norm zur Ächtung dieser Massenvernichtungswaffen ihre Wirkung entfalten.
Auch Staaten, die derzeit Atomwaffen besitzen, können beitreten. Dafür gibt es zwei Wege:
- Abrüstung vor dem Beitritt: Die Atomwaffen werden zuerst vernichtet. Dies wird nach einem Beitritt zum Vertrag verifiziert.
- Abrüstung nach dem Beitritt: Die Einsatzbereitschaft der Atomwaffen muss sofort aufgehoben werden. Der Atomwaffenstaat muss mit den Vertragsstaaten einen rechtsverbindlichen Zeitplan für die irreversible und verifizierte Abrüstung des Arsenals und der Infrastruktur aushandeln und umsetzen.
Die Vernichtung muss in beiden Fällen unumkehrbar sein und wird fortlaufend international verifiziert.
Das Internationale Rote Kreuz hat schon Vorschläge unterbreitet, wie die entsprechenden Deklarationen formuliert sein könnten (auf Englisch).
Welche Sicherheitsvorschriften gibt es?
Hierzu setzt der AVV auf genau die gleichen Sicherungsmaßnahmen wie schon der seit 1968 bestehenden Nichtverbreitungsvertrag (NVV). Durch diesen Vertrag haben alle atomwaffenfreie Staaten bereits bilaterale Übereinkommen mit der Internationalen Atomenergie-Behörde (IAEO) in Wien, die den Zugang von Inspektoren zu relevanten Infrastrukturen sichern. Staaten, die bisher noch keine solche Sicherungsmaßnahmen haben, müssen diese innerhalb von 18 Monaten nach Unterzeichnung in Kraft setzen.
Allerdings geht der AVV weiter als der NVV. Kein Staat darf die Sicherungsmaßnahmen, die für ihn am 22. Januar 2021 gegolten haben, zurückfallen. Damit gilt für den AVV ein deutlich höherer Standard bei den Sicherungsmaßnahmen als dies im NVV möglich ist: Für die meisten Staaten werden so die deutlich umfassenderen, sogenannten “IAEO-Zusatzprotokolle” zum neuen Mindeststandard. Der AVV höhlt keinerlei Verpflichtungen aus, denen die Staaten bereits durch die Ratifizierung des Nichtverbreitungsvertrags unterliegen.
Wie steht es um den Opferschutz?
In Artikel 6 und 7 verpflichten sich die Vertragsstaaten Hilfe für die Opfer von Atomwaffeneinsätzen und -tests zu leisten. Dies bedeutet medizinische Versorgung, Reha und psychologische Unterstützung; Sorge für soziale und wirtschaftliche Inklusion sowie die Umweltsanierung kontaminierter Gebiete.