Berlin, 18. Januar 2024 – Biowaffen sind seit 1975 und Chemiewaffen sind seit 1997 verboten. Ein UN-Verbot aller Massenvernichtungswaffen feiern wir am 22. Januar 2024 erst zum dritten Mal – vor gerade einmal drei Jahren trat der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) in Kraft.
Obwohl noch ein junger Vertrag, hat er mit den ersten beiden Konferenzen der Vertragsstaaten 2022 in Wien und 2023 in New York bereits bedeutende Fortschritte erzielt. Fast die Hälfte aller Staaten hat den Vertrag unterzeichnet oder ratifiziert, was eine breite internationale Zustimmung signalisiert. Gestärkt wird dadurch die Ablehnung nuklearer Abschreckung sowie die kategorische Verurteilung aller Atomwaffendrohungen, die unter anderem Russland zu einer vorsichtigen verbalen Haltung veranlasst. Ein weiterer Erfolg ist das Divestment im Milliardenbereich, wobei öffentlicher Druck Finanzinstitute dazu bewegt, sich von Unternehmen zurückzuziehen, die Atomwaffen herstellen.
Nicht zuletzt wurde kürzlich eine UN-Resolution zu Opferhilfe und Umtweltsanierung verabschiedet. Diese erfolgreiche Initiative, geleitet von den Ko-Vorsitzenden der AVV-Arbeitsgruppen nach Artikel 6 und 7, Kasachstan und Kiribati, zielt darauf ab, breitere Anerkennung und Zusammenarbeit für ihre wichtige Arbeit zu erreichen. Die Resolution erkennt die Folgen des Einsatzes und der Erprobung von Atomwaffen an und betont, dass die Umsetzung von Opferhilfe und Umweltsanierung die Arbeit zur Erfüllung der Ziele für nachhaltige Entwicklung unterstützt.
Auch hervorzuheben ist die beobachtende Teilnahme Deutschlands und anderer NATO-Staaten an beiden Staatenkonferenzen. Auch hat Deutschland die finanzielle Unterstützung von Projekten gemäß Artikel 6 und 7 des Vertrags zugesagt, die auf Hilfe für Betroffene, Umweltsanierung sowie internationale Kooperation und Unterstützung abzielen.
Aktuelle Krisen wie die Konflikte in der Ukraine und im Israel/Gaza-Gebiet, in denen Staaten mit Atomwaffen involviert sind, lässt manche nach einer europäischen Atomwaffe rufen. Aber der AVV zeigt, dass die große Mehrheit der Weltgemeinschaft nichts mit Atomwaffen zu tun haben möchte.
Gemäß dem AVV sind Staaten verpflichtet, Atomwaffentests zu unterlassen und weder Atomwaffen zu entwickeln, zu produzieren noch zu besitzen. Ebenso ist die Weitergabe, Lagerung, Nutzung oder Drohung mit dem Einsatz von Atomwaffen untersagt. Der Vertrag verbietet zudem die Unterstützung, Förderung oder Anstiftung anderer Staaten zu derartigen Aktivitäten. Die Stationierung von Atomwaffen auf eigenem Territorium ist den Vertragsstaaten ebenfalls untersagt.
Der AVV komplementiert den aus dem Kalten Krieg hervorgegangenen Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag. Er ergänzt diesen mit einem universellen Verbot von Atomwaffen und drückt damit auch den Unmut eines Großteils der Staaten aus, die nicht länger den nuklearen Status Quo hinnehmen wollen.
In den letzten drei Jahren hat ICAN gemeinsam mit seinen Partnerorganisationen zahlreiche Initiativen ergriffen, um das Bewusstsein für die Gefahren von Atomwaffen zu schärfen und den Druck auf Regierungen weltweit zu erhöhen. Die Bundesregierung hat daraufhin im Oktober einer entsprechenden Resolution in der UN-Generalversammlung zugestimmt und will sich für die Entschädigung der Opfer von Atomwaffentests einsetzen.
Auch in diesem Jahr werden ICAN und seine Partnerorganisationen sowohl online als auch offline aktiv sein. Eine Veranstaltungsübersicht finden Sie hier.