AVV-Staatenkonferenz: Ergebnisse und Beschlüsse

ICAN-Publikation

Vom 21. – 23. Juni 2022 fand in Wien die erste Staatenkonferenz zum Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) statt, an der insgesamt 83 Staaten teilnahmen. Im Zentrum der Konferenz standen die konkrete Ausgestaltung und Stärkung des 2017 verabschiedeten und 2021 in Kraft getretenen UN-Vertrags. Die Konferenz ist damit ein zentraler Baustein, um den AVV zu verwirklichen: Der Vertrag existiert nicht mehr nur als Dokument, sondern wird jetzt umgesetzt.

Viele Delegationen betonten bereits in ihren Eingangsstatements, dass die Überlebenden von Atomwaffeneinsätzen und -tests sowie betroffene Gemeinschaften im Mittelpunkt jeder Diskussion zur Ächtung von Atomwaffen stehen sollten. Vor dem Hintergrund der Russischen Invasion der Ukraine verurteilten die Vertragsstaaten außerdem die Androhung eines Atomwaffeneinsatzes aufs Schärfste und bekräftigen zugleich ihren Willen, an der vollständigen nuklearen Abrüstung festzuhalten.

Die Vertragsstaaten verabschiedeten zum Abschluss der Konferenz am 23. Juni eine politische Erklärung und einen Aktionsplan. Letzterer sieht konkrete Schritte vor, um die Norm gegen Atomwaffen zu stärken und kontinuierlich für den Beitritt weiterer Staaten zu werben. Die Stimmen von Betroffenen von Atomwaffeneinsätzen und -tests sowie neueste wissenschaftliche Erkenntnisse waren maßgebend für den Inhalt beider Abschlussdokumente. Sie trugen dazu bei, dass die Dokumente einen klaren Weg in eine atomwaffenfreie Welt aufzeigen. Daran sollten sich alle Staaten, inklusive Deutschland, beteiligen.

Deutschland sowie die NATO-Staaten Norwegen, Niederlande und Belgien nahmen beobachtend an der Konferenz teil, ebenso wie Finnland, Schweden, die Schweiz und Australien. Anknüpfend an die Konferenz sollte die deutsche Bundesregierung jetzt konkrete Schritte unternehmen, um die nukleare Abrüstung voranzubringen. Dazu zählt insbesondere:

  • jegliche Drohungen mit dem Einsatz von Atomwaffen deutlich zu verurteilen;
  • sich am Trust Fund für Opferhilfe und Umweltsanierung zu beteiligen;
  • den AVV im Abschlussstatement der Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrags (NVV) anzuerkennen;
  • die Kompatibilität von AVV und NVV anzuerkennen;
  • den AVV als Beitrag zur Erfüllung von Artikel 6 des NVVs zu würdigen;
  • sowie an der zweiten Staatenkonferenz des AVVs 2023 teilzunehmen.

In diesem ICAN-Briefing werden die wichtigsten Aspekte der auf der ersten Staatenkonferenz zum AVV verabschiedeten politischen Erklärung sowie des Aktionsplans zusammengefasst.

Das Briefing steht als Download zur Verfügung.

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