10. NVV-RevCon: Erwartungen & Forderungen zur Abrüstung

ICAN-Publikation

Vom 01. bis 26. August 2022 findet die 10. Überprüfungskonferenz zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Nichtverbreitungsvertrag – NVV) bei den Vereinten Nationen in New York statt.

Alle fünf Jahre wird die Umsetzung des Vertrags im Rahmen einer solchen Staatenkonferenz kontrolliert, u.a. mit dem Ziel, weitere Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung des Vertrags zu vereinbaren.

Die Staatengemeinschaft sollte die Konferenz nutzen, um neue Impulse für die nukleare Abrüstung zu finden. Insbesondere darf es künftig nicht mehr zu Drohungen mit dem Einsatz von Atomwaffen kommen. Deutschland muss die Überprüfungskonferenz weitsichtig und engagiert mitgestalten.

Der NVV ist mit 191 Vertragsstaaten ein zentraler Baustein des internationalen Abrüstungs- und Nichtverbreitungsregimes. Seine Ziele sind heute genauso aktuell und dringlich wie bei Inkrafttreten des Vertrags im Jahr 1970. Er besteht aus drei “Säulen” und soll

  1. die Weitergabe von Kernwaffen und nuklearer Waffentechnologie verhindern,
  2. die zivile Nutzung von Nuklearenergie regeln und
  3. zur nuklearen Abrüstung verpflichten.

Die 10. Überprüfungskonferenz findet in einem denkbar schwierigen internationalen Klima statt: Wiederholte nukleare Drohungen und der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die gestiegenen Investitionen in nukleare Streitkräfte, oder neue militärische Kooperationen (z.B. AUKUS zwischen Australien und Großbritannien) setzen die Weltgemeinschaft einem Atomkriegsrisiko aus, das so hoch ist wie seit dem Kalten Krieg nicht mehr. Doch gerade deshalb ist es jetzt dringend notwendig, neue Impulse für Abrüstung zu setzen!

Die 10. Überprüfungskonferenz des NVV wird von teils unvereinbaren Ausgangspositionen und tiefgehenden Debatten geprägt sein. Befürworter*innen und Gegner*innen der nuklearen Abschreckung stehen vor der Herausforderung, tragfähige Kompromisse zu finden. Eine gemeinsame Abschlusserklärung, wie sie zuletzt 2010 verabschiedet wurde, scheint derzeit unwahrscheinlich. Dennoch kann und sollte sich die Mehrheit der Staatengemeinschaft auf einen gemeinsamen Abrüstungsprozess einigen.

Wir fordern daher alle Vertragsstaaten dazu auf, die Überprüfungskonferenz als Chance für multilaterale Zusammenarbeit wahrzunehmen und sich dafür einzusetzen, dass konkrete Maßnahmen zur nuklearen Abrüstung verabschiedet werden – wenn nötig in einer Mehrheitserklärung.

Deutschland ist Vertragsstaat des NVV und nimmt an der Konferenz im August teil. Es ist essentiell, dass sich die Bundesregierung in diesem Forum mit aller Kraft für eine Stärkung der nuklearen Rüstungskontrolle und Abrüstung einsetzt. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung setzt das Ziel einer atomwaffenfreien Welt und damit einhergehend ein Deutschland frei von Atomwaffen. Die Überprüfungskonferenz ist eine Gelegenheit, diesem Ziel näher zu kommen.

In diesem ICAN-Briefing werden die wichtigsten Hintergrundinformationen zum NVV, der 10. Überprüfungskonferenz sowie ICAN Deutschlands Forderungen an die Vertragsstaaten und insbesondere Deutschland zusammengefasst.

Das Briefing steht als Download zur Verfügung.

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