Zweite Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags in New York startet: Deutschland nimmt als Beobachterin teil.
New York, 27. November 2023 – Vom 27. November bis zum 1. Dezember 2023 findet im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York die zweite Staatenkonferenz zum Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) statt. Die zivilgesellschaftliche Koordination obliegt ICAN (International Campaign to Abolish Nuclear Weapons). Bei der ICAN-Auftaktveranstaltung diesen Sonntag (26.11.2023) waren über hundert ICAN-Partnerorganisationen aus 34 Ländern vertreten.
Die Konferenz in New York bringt Menschen aus der ganzen Welt zusammen, um das Atomwaffenverbot zu stärken. Deutschland, obwohl kein Vertragsstaat, wird als Beobachterin an der Konferenz teilnehmen. In Zeiten der Eskalation zahlreicher internationaler Konflikte und einer starken Spaltung der internationalen Gemeinschaft ist die Staatenkonferenz ein starkes Zeichen der Hoffnung für nukleare Abrüstung.
Dass Deutschland – als NATO-Mitglied – kurzfristig eine Teilnahme zusagte, ist auch ein großer Erfolg der monatelangen politischen Arbeit ICAN Deutschlands. Bereits im vergangenen Jahr nahm Deutschland beobachtend an der ersten Staatenkonferenz des AVV teil, um den Dialog zwischen den Vertragsstaaten und den Nicht-Vertragsstaaten zu fördern. In seiner dortigen Rede unterstrich der deutsche Botschafter Rüdiger Bohn die Notwendigkeit, im Rahmen praktischer Zusammenarbeit Überlebende zu unterstützen und kontaminierte Gebiete zu sanieren. Auch die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock kündigte bereits eine Zusammenarbeit in diesem Bereich an (Rede der Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock: (bundesregierung.de)) und untermauerte das Vorhaben mit den Leitlinien für eine feministische Außenpolitik.
In dem kurzen Zeitraum seit seinem Inkrafttreten am 22. Januar 2021 hat der AVV bereits stark dazu beigetragen, die humanitären Konsequenzen von Atomwaffen als Thema in der internationalen Politik zu verankern. Eingebettet in die nukleare Abrüstungsarchitektur kann er den NVV an wichtigen Stellen ergänzen. Die erste AVV-Konferenz in Wien hat gezeigt, dass die Vertragsstaaten willens sind, sich konstruktiv und gestaltend einzubringen und gemeinsam auf das Ziel einer vollständigen nuklearen Abrüstung hinzuarbeiten. Mit dem dort verabschiedeten Vienna Action Plan gibt es bereits eine Blaupause für die vollständige Abschaffung von Atomwaffen. Im Sinne einer Stärkung des Völkerrechts sollte Deutschland diesen Prozess im Rahmen der Vereinten Nationen mit allen Kräften unterstützen.
Der Atomwaffenverbotsvertrag
Der Atomwaffenverbotsvertrag ist ein internationaler Vertrag mit dem Ziel Atomwaffen vollständig abzuschaffen. Der Vertrag wurde 2017 von 122 Staaten der Vereinten Nationen angenommen und trat im Januar 2021 in Kraft. Während der Nichtverbreitungvertrag lediglich Staaten, die noch keine Atomwaffen haben, deren Herstellung verbietet, tut der Atomwaffenverbotsvertrag dies für alle Mitglieder und zielt damit auf komplette Abrüstung.
Die Konferenzen dienen dazu, den Fortschritt bei der Umsetzung des Verbots zu überprüfen und Maßnahmen zur Förderung der nuklearen Abrüstung zu diskutieren.